Von Thomas Mooslechner, aktualisiert am 2. November 2023

AWV Meldepflicht für Auslandsüberweisungen: Wer muss sie machen, wie geht das und welche Fristen gibt es?

Die AWV Meldepflicht gilt für Auslandsüberweisungen ab 12.500 €.

Sie wird nach § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt.

Zahlungen von oder nach Deutschland ab einer Höhe von 12.500 € oder einem entsprechendem Gegenwert müssen der Bundesbank gemeldet werden.

Strafen von bis zu 30.000 € für das nicht beachten der Meldepflicht sind möglich.

Die Meldepflicht gilt für Privatpersonen und Unternehmen.

Hier erkläre ich schnell, ob, wann und wie die Meldung gemacht werden muss.

Was muss gemeldet werden?

  • Barzahlungen
  • Zahlungen mit einer Lastschrift
  • Schecks und Wechsel
  • Auslandsüberweisungen in Euro und Fremdwährungen
  • Aufrechnungen und Verrechnungen (Brutto)
  • Einbringung von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten.

Die Meldepflicht kann auch für Zahlungen auf ein eigenes Konto gelten.

Im Fall von Zahlungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften und Finanzderivaten müssen die Angaben gemäß Anlage Z10 "Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr" enthalten sein.

Für wen gilt die AWV Meldepflicht?

Die AWV Meldepflicht gilt für Privatpersonen und juristische Personen mit einem gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland. Sie gilt damit für gebietsansässige Personen in Deutschland.

Wie wird die AWV Meldung gemacht?

Unternehmen reichen die Meldung elektronisch ein. Dafür ist die einfachste Möglichkeit eine Benutzerregistrierung im "Allgemeines Meldeportal Statistik" der Bundesbank.

Mehr dazu steht in den FAQ der Bundesbank (Punkt 7).

Privatpersonen können die Meldung per Telefon unter 0800-1234 111 erledigen.

Was muss in der AWV Meldung enthalten sein?

  • Der volle Name
  • Das Land, in das das Geld gesendet oder aus dem das Geld empfangen wurde
  • Überweisungszweck
  • Überweisungsbetrag
  • Gegebenenfalls eine Meldenummer
  • Kontaktdaten für weitere Fragen (E-Mail und Telefonnummer)

Welche Fristen gibt es für die AWV Meldung?

Der Eingang der Meldung von Zahlungen und Leistungen ist bis zum 7. Tag im Folgemonat an die Bundesbank notwendig.

Die Unterlagen der Meldung müssen mindestens drei Jahre lange aufbewahrt werden.

Fristverlängerungen gewährt die Bundesbank nicht.

Auf Antrag kann die Meldung Anlage Z4 zur AWV als Erleichterung erst bei der Einbuchung von Forderungen und Verbindlichkeiten erstellt werden. Eine Anfrage dafür ist per E-Mail unter statistik-s21@bundesbank.de möglich.

Was passiert, falls ich die AWV Meldung nicht mache?

Eine Geldstrafe von bis zu 30.000 € ist für die Ordnungswidrigkeit möglich.

Welche Ausnahmen gibt es von der AWV Meldepflicht?

  • Die Aus- und Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten sind ausgenommen.
  • Die Zahlung von Wareneinfuhren und Ausfuhrerlöse ist nicht meldepflichtig. Zahlungen für Dienstleistungen sind meldepflichtig.
  • Mehrere kleine Zahlungen, die in Summe 12.500 € ausmachen, sind nicht meldepflichtig. Das sind zum Beispiel viermal 4.000 € in einem Monat). Eine Umgehung durch regelmäßige kleine Zahlungen kann wiederum meldepflichtig sein.

Bei Unklarheiten empfehlen wir Privatpersonen einen Anruf bei der Hotline 0800-1234 111 der AWV und Unternehmen eine Rücksprache mit ihrem Steuerberater. 

Klare, rechtsgültige Empfehlungen können wir nicht abgeben.

Das kommt oft auf den Einzelfall an. Im Zweifelsfall ist eine Meldung zu viel besser als eine Meldung zu wenig.

Sind reine Kontoüberträge meldepflichtig?

Zitat AWV: Reine Kontoüberträge von einem Inlandskonto auf ein Auslandskonto oder umgekehrt sind nach §§67ff. AWV nicht meldepflichtig. Zahlungen, die von einem Auslandskonto an Ausländer geleistet oder von Ausländern auf einem Auslandskonto entgegengenommen werden, sind gemäß dem jeweiligen Grundgeschäft auf Anlage Z4 meldepflichtig. Quelle: FAQ der AWV.

Eine Rückfrage zur Abklärung von Kontoüberträgen bei der kostenlosen AWV-Hotline 0800-1234 111 ist empfehlenswert.

Eine Rückfrage zur Abklärung von Kontoüberträgen bei der kostenlosen AWV-Hotline 0800-1234 111 ist empfehlenswert.

Ist die Mitnahme von Bargeld AWV Meldepflichtig?

Nein. Die Mitnahme von Bargeld ist nach der Außenwirtschaftsverordnung nicht meldepflichtig.

Die Anzeige von Bargeld mit einem Wert von mehr als 10.000 € oder einer anderen Währung mit einem gleichen Wert ist am Zoll meldepflichtig. Dazu können eigene Bestimmungen der Zielländer gelten. Mehr schreibt dazu der Deutsche Zoll.

Was ist der AWV Meldepflicht Hinweis auf dem Kontoauszug?

Auslandszahlungen mit einem Wert von mehr als 12.500 € müssen an die Bundesbank gemeldet werden (AWV Meldepflicht). Einige Banken geben automatisch den Hinweis "AWV Meldepflicht beachten" im Online-Banking, auf Überweisungsträgern und Kontoauszügen an. Das machen sie auch, falls der Betrag unter 12.500 € ist.

Wofür steht §11 AWG und §§67ff AWV Meldepflicht?

AWV steht für Außenwirtschaftsverordnung. Sie ist eine Meldepflicht für Überweisungen von und nach Deutschland. Geregelt ist die Meldung nach §11 im Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit §§67ff der AWV. Die Meldepflicht geht über die zusammenfassende Meldung hinaus und dient der Kontrolle des Kapitalflusses aus dem In- und Ausland (Außenwirtschaftsverkehr) und zur Erfassung von Statistiken im Außenwirtschaftsverkehr.

Weiterführende Informationen stehen in den FAQ der Bundesbank zu den gesetzlichen Grundlagen und im Außenwirtschafts-Formular-Center.

Angabe von Quellen:

  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG)§ 11 Verfahrens- und Meldevorschriften: https://www.gesetze-im-internet.de/awg_2013/__11.html
  • Außenwirtschaftsverordnung (AWV)§ 67 Meldung von Zahlungen: https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__67.html
  • FAQ zu grenzüberschreitenden Zahlungsmeldungen: https://www.bundesbank.de/resource/blob/611818/5446d3f11c844348f5e6dcff5280291d/mL/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf
  • Anzeigepflicht von Barmitteln beim Grenzübertritt auf Nachfrage: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Barmittel/barmittel.html
  • Ansichtsexemplar der Bundesbank: https://www.bundesbank.de/resource/blob/613460/5a9e9e7068b77e30701655e957f74c6c/mL/z4-z8-z10-data.pdf
  • Außenwirtschaft-Formular-Center: https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft-formular-center/formular-center-642906

Thomas Mooslechner


Hi, ich bin Thomas. Ich reise jedes Jahr in mehr als 20 Länder. Hier teile ich meine Erfahrungen mit Reisen, Tipps zu Travel Hacking mit Kreditkarten und buche für dich mit einer individuellen Beratung deine nächste Reise.

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Deine Meinung zählt

  • Hallo Thomas. Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag. Diesbezüglich habe ich eine Frage und wüsste gerne Ihre Meinung dazu. Wie sieht es mit der Meldepflicht von Auslandsüberweisungen (von DE nach USA) von im Nicht-EU-Ausland wohnhaften (fester Wohnsitz im Ausland) deutschen Staatsangehörigen aus? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. LG

  • Guten Tag 🙂

    Ich hätte da mal eine frage, und zwar hab ich eine Freundin die in den USA lebt und sie möchte mir (lebe in Deutschland) als unterstützung etwas Geld geben, wir würden gerne soviel wie möglich machen, hatten erstmal an 50.000 Euro gedacht, falls soviel möglich. Nur über welchen weg wäre der beste und was gibt es zu beachten ? Es wäre eine reine Überweisung direkt auf mein Konto sozusagen. Habe gehört Transfer Dienste wie Transfrewise oder Western Union wären nicht schlecht. Nun wollte ich halt wissen was es dahingehend zu beachten gilt bei dem Transfer und für mich als Empfänger in Deutschland.

    • Hallo Smilley,

      Western Union ist teuer.

      Wise (vormals TransferWise) hat in der Regel deutlich günstigere Gebühren.

      Denke im Fall von Auslandsüberweisungen ohne klare Dokumentation, Rechnungen, etcs. daran die Gesamthöhe einer einzelnen Transaktion möglichst klein zuhalten (nicht fünfstellig). Das ergibt sonst Fragen von deiner Bank.

      LG Thomas

  • Hallo Thomas,
    danke für die Infos. Der bisher übersichtlichste Artikel den ich zu dem Thema im Netz gefunden habe. Ich komme jedoch bei einem Punkt nicht weiter. Wenn ich eine Überweisung von 25.000 EUR Gesamtwert an denselben Empfänger innerhalb eines Monats veranlasse, diese aber gestückelt ist in mehrere Einzelbeträge, die alle unter 12.500 EUR liegen, muss ich dann trotzdem eine Meldung machen?
    Nicht einmal die Bundesbank selbst gibt eine für mich zufriedenstellende Antwort in ihren Infomaterialien etc..
    Liebe Grüße

  • Hallo Thomas,
    vielen Dank für den interessanten Beitrag. Bezüglich Meldepflicht hätte ich folgende Fragen:
    – Für welchen Zeitraum gilt der Wert von 12500 € (monatlich)?
    – Ich habe mehrere Käufe mit SEPA-Lastschrift (mit Verwendungszweck: EUROBILL TECH.LTD) mittels einem deutschen Konto erledigt. Die Summe aller Käufe beträgt unter 10000 €. Ist dies Meldepflichtig?
    -Wenn ich monatlich einen festen Betrag (z. B. 35 €, mit Verwendungszweck: EUROBILL TECH.LTD) mittels SEPA-Lastschrift bezahle, ist diese Zahlung dann meldepflichtig?
    Vielen Dank.
    Liebe Grüße

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